"Ehen und Familien hat es schon immer in vielfältiger Gestalt gegeben. Nie zuvor aber gab es einen so großen Spielraum für die persönliche Wahl einer Lebensform wie in unserer Gesellschaft. Das mutet den einzelnen Entscheidungen zu, von denen sie niemand entlasten kann. Sie können aber von ihrer Kirche erwarten, dass sie ihnen Maßstäbe an die Hand gibt, mit deren Hilfe sie ihre Wünsche und Absichten überprüfen können.“
So beschreibt ein Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (Ehe und Familie, EKD-Text Nr. 50) die gegenwärtige Lage.
Von der Trauung ist in der Bibel nicht unmittelbar die Rede, sieht man einmal vom Buch Tobias (7f.) ab, das zu den so genannten Apokryphen (Bücher, die nicht in den Kernbestand biblischer Schriften aufgenommen wurden) gehört. Ehe und Sexualität sind hingegen schon ein biblisches Thema, z. B. in den biblischen Schöpfungserzählungen (1. Mose l,1-2,4 und 2,4-25). Dort wird der Ursprung des Menschen, seine Bestimmung und sein Bezogensein sowohl auf Gott als auch auf den Mitmenschen beschrieben: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde ... und schuf sie als Mann und Frau.“ (1. Mose 1,27) Und: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gefährtin machen ...“ (1. Mose 2,18)
Beide Geschlechter sind voneinander verschieden und ergänzen sich in ihrem Gegenüber. Das findet seinen stärksten Ausdruck in dem leidenschaftlichen Drang der Geschlechter zueinander: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, denn sie werden sein ein Fleisch...“ (1. Mose 2,24) Indem sie Kinder zeugen und erziehen, haben sie Teil an dem Auftrag, die Schöpfung zu erhalten und zu gestalten: „... seid fruchtbar und mehret euch... und machet euch die Erde untertan.“ (1. Mose 1,28) Dem hat Gott seinen Beistand und Erfüllung zugesagt: „... und er segnete sie.“ Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen also nicht die Ehe als Institution, sondern dass Mann und Frau aneinander gewiesen sind. *
Den Akt der Hochzeit im Kreis von Familie und Freunden zu feiern, war zu Jesu Zeiten anscheinend so üblich, dass er selbst auch daran teil nahm. Wie die Feier abgelaufen sein mag, können wir bestenfalls raten - aber ausgelassenes Essen und Trinken gehörten wohl dazu. Sonst wäre das unerwartete Ende des Weinvorrats keine Schwierigkeit geworden (Joh 2, 1-12).
Mit dem Wort Liebe (agape) wird im Neuen Testament die Nächstenliebe bezeichnet. Sie beinhaltet gegenseitige Achtung, Anerkennung, Annahme, Fürsorge, Rücksicht und Beistand (vgl. Epheser 5). Die Ehe als Rechtsinstitut ist zwar - wie Martin Luther es nannte - „ein weltlich Ding“ und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen ausgesetzt, ihr kommt aber insofern eine besondere Bedeutung zu, als sich in ihr exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen abbildet und konkret erfahren und gelebt werden kann. In einer lebenslangen, treuen und partnerschaftlich-respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe zum Leben, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue spiegeln. Die biblischen Aussagen überschreiten immer wieder das Eheverständnis und die Ehepraxis der jeweiligen Zeit, also auch die jeweilige Rechtsform. Besonders deutlich wird das, wenn Jesus die legale Scheidungspraxis seiner Zeit kritisiert, die Frauen wie Objekte behandelte. In Epheser 5 wird außerdem die damals selbstverständliche Unterordnung der Frau unter den Mann nicht einfach fortgeschrieben, sondern Hingabe wird, entgegen dem üblichen Rollenverständnis, auch von den Männern erwartet. *
Die Autoren der biblischen Schriften verschließen nicht die Augen davor, dass es in der Ehe Gefährdungen, Schuld und Scheitern gibt. Deshalb enthält die Bibel Schutzbestimmungen für die Gemeinschaft in Ehe und Familie, z. B. das vierte Gebot, das die Achtung und Ehre vor den Eltern fordert, das sechste Gebot, das den Ehebruch verbietet und das zehnte Gebot, das das Begehren anderer Frauen und Männer untersagt. Im Alten Testament wird dem Mann unter bestimmten Bedingungen erlaubt, seine Frau wegzuschicken (5. Mose 24,1) und ihr dazu einen Scheidebrief auszustellen, z. B. „weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat“. Der Frau waren ähnliche Möglichkeiten verwehrt. Jesus lehnte diese Praxis (Matthäus 5,31-32) scharf ab und verwies auf die lebenslange und umfassende Bestimmung von Frau und Mann füreinander, wie Gott sie bei der Schöpfung angelegt hat: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ (Markus 10,9; Matthäus 19,6) Neben dieser prinzipiellen Ablehnung der Ehescheidung gibt es im Neuen Testament Aussagen, die zeigen, dass man sich gezwungen sah, seelsorgerlich mit diesem Grundsatz umzugehen (vgl. z. B. 1. Korinther 7,12). *
Innerhalb der Trauung in der evangelische Kirche sind 'Traufrage' oder 'Trauversprechen' unverzichtbare Bestandteile. Dabei versprechen sich die Eheleute gegenseitige Treue und Achtung solange sie leben. Das Versprechen in dieser Form geschieht nicht mehr auf dem Standesamt, sondern nur noch im Gottesdienst. Und nur hier wird das Hochzeitspaar im Namen Gottes gesegnet, was mehr meint als einen bloßen frommen Wunsch: 'Segen' ist Zusage von Gottes Nähe und Geleit.
* Dieser Abschnitt entstammt dem „Glaubens-ABC“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Stichwort „Trauung“
Wollen Sie die Kirche Ihrer Harsdorfer Kirchengemeinde nutzen, wenden Sie sich an das Pfarramt. Dann können Sie einen Termin verabreden für die Trauung selbst und ein Traugespräch davor.
Möchten Sie in einer anderen Kirche den Gottesdienst feiern, melden Sie sich dort und sagen Sie uns hier im Harsdorfer Pfarramt Bescheid. Das Pfarramt gibt Ihnen das nötige "Dimissoriale".
Die Dienste des Pfarrers für Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Harsdorf sind kostenlos. Da aber für die Kirchmusik u.a. Kosten anfallen, müssen wir diese leider in Rechnung stellen. Für Trauungen von Gemeindegliedern aus anderen Kirchengemeinden werden die Kosten nach unserer geltenden Gebührenordnung berechnet. Näheres erfahren Sie im Pfarramt.
Aus staatlicher Sicht wäre das möglich. Die zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen haben aber mit dem christlichen Verständnis der Ehe entschieden, das nicht zu tun, so dass die Antwort „Nein“ ist, eine Segnung ist allerdings möglich.
Ja - zumindest einer von Ihnen beiden. Sonst wäre ein Gottesdienst ja auch irgendwie eine unpassende Veranstaltung.
Die Heiratsurkunde. Haben Sie sich für eine andere Kirche entschieden als die der eigenen Gemeinde, werden Sie nach einem Entlassungsschein (Dimissoriale) gefragt, den Sie in Ihrem Pfarramt bekommen.
Das ist normalerweise immer möglich. Fragen Sie am besten bei der Anmeldung nach. Allerdings werden Sie es selbst organisieren und auch bezahlen müssen.
Fotos oder Videoaufnahmen sind möglich. Aber bitte im eigenen Interesse möglichst dezent. Eine Hilfe kann es sein, wenn Sie sich überlegen, wie Sie die Aufnahmen später nutzen möchten. Bedenken Sie auch, dass Sie Ihre inneren Wahrnehmungen und Ihre Gefühle damit nicht abbilden können.
Leider gibt es sie nicht wirklich: denn entweder ist es eine katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung oder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung. Rein organisatorisch ist meist sehr viel regelbar - das hängt aber von den beteiligten Personen ab. Dennoch ist es ein großes Ärgernis, dass einem ernsthaften Wunsch derzeit so wenig entsprochen werden kann.
Ja. Das ist eine Frage der Absprache.
Sie werden im Traugespräch sogar danach gefragt. Allerdings setzen unsere Möglichkeiten gewisse Grenzen für die Auswahl. Sie können natürlich eigene Musiker mitbringen, sollten das dann aber vorher absprechen. Die Musik muss ja in eine Kirche und einen Gottesdienst passen.
Die evangelische Kirche ermöglicht einen neuen Anfang. Sie können sich also auch nach einer Scheidung kirchlich trauen lassen.
Ist sie oder er evangelisch, gilt die Möglichkeit zum Neuanfang. Für eine Partnerin bzw. einen Partner aus der römisch-katholischen Kirche sieht das freilich anders aus: weil dort die Ehe als unauflöslich gilt, ist eine erneute kirchliche Heirat unmöglich. Eine evangelische Trauung bedeutet dann den Ausschluss von der Eucharistiegemeinschaft.
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