»Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung der Kirchengemeinde zusammen.« (Kirchenverfassung Art. 21)
Entscheidungen über Zeit und Form der Gottesdienste
Mitverantwortung für die Vermittlung des christlichen Glaubens, z.B. in Kindergottesdienst, Konfirmanden- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung
Aufmerksamkeit für seelsorgerliche, diakonische und missionarische Aufgaben
Verantwortung für Personalentscheidungen in der Kirchengemeinde
Verantwortung für den Haushalt und die Verwendung der finanziellen Mittel
Entscheidungen über die Instandhaltung und Nutzung von Kirche und Gebäuden